Informationen zur Maskenpflicht vom 2.11.2020

Liebe Eltern, liebe Schüler und Schülerinnen,

 

hinsichtlich der seit heute gültigen  Maskenpflicht im Unterricht gibt es immer wieder Anfragen an die Schulleitung. Daher möchten wir Sie und euch über den aktuellen Stand der Sachlage informieren.

 

Laut Auskunft  der Rechtsabteilung der Landesschulbehörde und des Gesundheitsamtes ist das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht Pflicht.

 

Schülerinnen und Schüler können nur mit einem plausiblen Attest von der Maskenpflicht befreit werden. Aus dem Attest muss sich  nachvollziehbar ergeben, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund des Tragens der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Wenn relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu benennen. Darüber hinaus muss erkennbar sein, auf welcher Grundlage die attestierenden Mediziner zu ihrer Einschätzung gelangt sind.

 

Sollten Schüler/-innen oder deren Eltern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ohne Vorlage eines plausiblen Attests verweigern, wird die Schule das Kind per Eilmaßnahme vom Unterricht ausschließen und eine Ordnungsmaßnahmenkonferenz einberufen. Außerdem wird das Gesundheitsamt über die Verletzung der Maskenpflicht informiert. In diesem Fall werden wir das Kind im Homeschooling mit Aufgaben versorgen.

 

Wir sind uns allerdings sicher, dass angesichts der aktuellen Situation alle Familien diese Entscheidung gutheißen und dieses mittragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Berthold Aulenbrock

Schulleitung der Realschule Georgsmarienhütte